Europäische Chemikalienagentur "ECHA"

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Kürzlich hat die "ECHA" in Helsinki zwei Substanzen zur weiteren Prüfung auf eine Liste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" gesetzt. Diese Chemikalien kommen unter anderen in Tonern und Tinten zum Einsatz.

Erschienen am 22. Januar 2021 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=4351


Chemikalien für die Tinten- und Toner-Produktion als "eventuell toxisch" eingestuft

Die "Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe" ist am 19. Januar 2021 um zwei Einträge erweitert worden. Die europäische Chemikalienagentur "ECHA" (European Chemicals Agency) hat unter anderem Tetraethylenglycoldimethylether als potentiell reproduktionstoxisch eingestuft und steht somit im Verruf, unfruchtbar zu machen. Der unter der "Cas-Nummer" 143-24-8 zugeordnete Stoff kann in Tinten und Tonern eingesetzt werden, unter anderem, um diese haltbarer zu machen.

Der britische Branchendienst The Recycler berichtet zudem, dass auch Stoffe der Gruppe "Dioctyltin dilaurate, stannane", die ebenfalls auf die Liste gekommen sind, in Tinten und Tonern zum Einsatz kommen.

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe
BeschreibungTag der EinstufungCAS-NummerLink zur Entscheidung
Dioctyltin dilaurate, stannaneDioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs., and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety19.01.2021Erläuterung
TetraethylenglycoldimethyletherBis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether19.01.2021143-24-8Erläuterung
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Die chemischen Substanz können später in eine zulassungspflichtige Liste aufgenommen werden. Damit müssten Hersteller eine Genehmigung beantragen, um diese weiter verwenden zu dürfen.

Nach der REACH-Verordnung müssen Hersteller Produkte gegenüber ihren Kunden besonders kennzeichnen, sobald eine gewisse Mindestkonzentration überschritten wird.

Ab der Einstufung vom 19. Januar 2021 haben Hersteller (oder Importeure) bis zu sechs Monate Zeit, die ECHA über die Verwendung zu benachrichtigen. Zudem müssen die gesetzlichen Sicherheitsdatenblätter (MSDS / "Material Safety Datasheet") entsprechend ergänzt werden. Nach einer kurzen Prüfung der Datenblätter verschiedener Hersteller konnten wir jedoch derzeit noch keine Listung der betreffenden Stoffe finden.

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