Feinstaubemissionen am Arbeitsplatz

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Das Bundesumweltministerium sieht es als nicht nötig an, Emissionen von Laserdruckern weiter zu regulieren. Frühere Aussagen der Bundesregierungen wurden kurz nach Veröffentlichung als "fehlerhaft" zurückgezogen.

Erschienen am 13. November 2020 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=4326


Von Laserdrucker gehen "generell keine relevanten Risiken" aus

Anfang Oktober hat die Partei "Die Linke" eine Anfrage (Drucksache 19/23058) gestartet, die die Risiken von Emissionen durch Laserdrucker in Büros durch "ultrafeine Partikel" (UFP) zum Thema hat. Man bezieht sich dabei unter anderem auf eine Pressemitteilung vom 25. August 2016, in welcher Feinstaubemissionen aus Laserdruckern als gefährlich eingestuft worden sind.

Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/23457), durch das federführende Bundesumweltministerium folgte bereits Mitte Oktober. Darüber hat unter anderem heise online bereits berichtet.

Zur Beantwortung der Fragen wurden Bundesbehören, wie das "Bundesinstitut für Risikobewertung" (BfR), die "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" (BAuA), das "Bundesamt für Materialforschung" (BAM) sowie das "Umweltbundesamt "(UBA) mit einbezogen.

Bereits mit dem Thema befasst hat sich zudem eine "Innenraumlufthygiene-Kommission" (beim Umweltbundesamt). Man kam in der letzten Fassung von 2017 zum Ergebnis, dass "Laserdrucker eine von vielen Quellen für Innenraumluftbelastungen sind" und "keine spezifische Gesundheitsgefahr dar(stellt)".

Nach deren Einschätzung handelt es sich bei den Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten um "komplexe Gemische aus flüchtigen Verbindungen, Flüssigaerosolen und Feststäuben (unter anderem Papierstaub)", die "generell nur zu einem geringen Anteil Tonerstaub enthalten". Daraus entstehen nach dessen Kenntnislage "generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären."

Spezielle Grenzwerte für Emissionen von Druckern auf Basis von Laser (oder LED) gibt es nicht. Es gilt der allgemeine Staubgrenzwert. Dieser wird bei Büroarbeitsplätzen weit um den Faktor 100 unterschritten. Für private Innenräume (außerhalb von Arbeitsplätzen) gibt es gar keinen Grenzwert.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung "moderne" Tintendrucker als sinnvolle Alternative zu Laserdruckern ansieht, möchte man sich nicht zu einer solchen Äußerung hinreißen. Zitat "Die Bundesregierung gibt keine Empfehlung zu Drucktechnologien ab."

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