Samsung im AutiSta-Verfahren

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Erschienen am 8. November 2016 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=3774


Samsung M4025ND für Standesämter zugelassen


Der Druckerhersteller Samsung hat angekündigt, dass der S/W-Laserdrucker Samsung Proxpress M4025ND ab sofort in Standesämtern als Dokumentendrucker zum Einsatz kommt. Schon zuvor hatte ein älterer Samsung-Drucker, der Samsung ML-3710D, die Zertifizierung erhalten - diesen stellt Samsung nicht mehr her.

Die meisten deutschen Standesämter nutzen das "AutiSta"-Verfahren *1 für alle Vorgänge, die mit dem Personenstandsrecht zu tun haben - etwa das Führen des Personenstandsregisters oder das Erteilen von Heiratsurkunden.

Drucker, die für den Urkundendruck in Standesämtern zugelassen sind, müssen im Urkundendruck 100 g/m² Grammatur schaffen und dokumentenecht arbeiten. Neben Samsungs Proxpress M4025ND sind noch weitere Geräte anderer Hersteller zugelassen. Dazu gehören der Brother HL-L6300DW, der Kyocera FS-2100DN und der Lexmark MS510dn.

*1
AutiSta: Abkürzung für "Automation im Standesamt".

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