Know-how: Gebrauchte Drucker kaufen

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Der Kauf von wiederaufbereiteten, gebrauchten Druckern oder Multifunktionsgeräten kann eine Menge Geld sparen. Vereine, Schulen oder kleine Büros können profitieren, wenn sie wiederaufbereitete Profidrucker für einen Bruchteil des Neupreises bekommen. Druckerchannel hat einen Händler Vor-Ort besucht und sagt, worauf man beim Kauf gebrauchter Drucker achten muss.

Erschienen am 13. März 2015 bei Druckerchannel.de, 5 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=3556


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Garantie, Gewährleistung und Service

Die Garantie, die man bei Kauf eines Geräts wie einem Drucker erhält, ist immer nur eine freiwillige Leistung des Verkäufers beziehungsweise Herstellers. Er will damit eine bestimmte Beschaffenheit, Eignung oder Haltbarkeit als Kaufargument unterstreichen. Bei einer Garantie spielt es keine Rolle, ob ein Gegenstand neu oder gebraucht ist. Es ist auch gleichgültig, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt.

Das ist besonders für Handelsplattformen wie eBay interessant, wenn Verkäufer explizit schreiben, dass sie dem Käufer keine Garantie gewähren. Das müssten sie nicht, denn er hat ohnehin keinen Anspruch darauf. Spricht ein Verkäufer jedoch einmal eine Garantie aus, ist sie nach dem Kauf auch verbindlich. Das gilt für Neu- und Gebrauchtware.

Anders ist es mit der Gewährleistung. Diese ist gesetzlich geregelt und steht allen Käufern automatisch zu. Mit ihr muss der Verkäufer für die Mängelfreiheit seiner Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums geradestehen.

Selbst wenn ein gewerblicher Verkäufer in seiner Produktbeschreibung darauf hinweist, dass er keine Gewährleistung für die Ware gibt, hat der Käufer dennoch einen rechtlichen Anspruch drauf. Beim Kauf der Ware kann sich der gewerbliche Verkäufer seiner Pflicht nicht entziehen. Ausnahme: Bei Gebrauchtwaren kann der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren.

Private Verkäufer können mit einem Satz wie etwa "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung" die Gewährleistung ganz ausschließen.

Weitere Infos zu Gewährleistung und Garantie finden Sie hier: Recht: Fragen und Antworten zum Thema Garantie und Gewährleistung.

Wie bei Neugeräten gilt auch für Gebrauchtgeräte wie Refurbished-Drucker und -Kopierer grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Allerdings darf der Verkäufer diese Frist auf ein Jahr beschränken, sofern er dies im Angebot deutlich vermerkt. Wird allerdings im Angebot nicht deutlich auf eine verkürzte Gewährleistung hingewiesen, beträgt die Frist wieder volle zwei Jahre.

Zu den reklamierbaren Defekten innerhalb der Gewährleistung zählen übrigens nicht Probleme, die von eingesetzten Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen herrühren, sagt Michael Hübner. Das ist vergleichbar mit dem plötzlichen Reißen des Zahnriemens im Auto. Ärgerlich, doch auf den Reparaturkosten bleibt der Käufer sitzen.

Da große Drucker und Kopiersysteme immer mehr technische Komponenten besitzen als ein kleines Tisch-Multifunktionsgerät, sollten Käufer einer gebrauchten Maschine einen lokalen Fachhändler für einen nachhaltigen Service in der Hinterhand haben.

Einige Online-Anbieter von Refurbished-Maschinen arbeiten mit verschiedenen Händlern in bundesweiten Ballungsgebieten zusammen. Man sollte jedoch vor dem Kauf mit dem Händler sprechen, ob er den Kontakt zu einem nahgelegenen Fachhändler herstellen kann, der für die Wartung und etwaige Reparaturen zur Verfügung steht.

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