Know-how: Archivierung zuhause und im kleinen Büro

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Wer zuhause seine Briefe, Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen und ähnliches nicht im Ordner abheften will, archiviert sie digital mithilfe seines Multifunktionsgeräts und findet dank Texterkennung alles einfach und schnell wieder.

Erschienen am 15. Oktober 2014 bei Druckerchannel.de, 9 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=3521


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Aufbewahrungspflicht für Handwerkerrechnungen

Als Privatperson sind Sie verpflichtet, Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufzubewahren. Wichtig: Beginn der Aufbewahrungspflicht ist nicht das Datum der Rechnung, sondern das Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispiel: Hat die Handwerkerrechnung das Datum 12.8.2014, endet die Aufbewahrungsfrist am 31.12.2016. Siehe auch § 14b Umsatzsteuergesetz "Aufbewahrung von Rechnungen". Druckerchannel empfiehlt, nebem dem Scan auch das Original aufzubewahren.

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