VG Wort gewinnt vor dem BGH

von

Der Bundesgerichtshof hat hat entschieden, dass für Drucker und PCs bereits in den Jahren 2001 bis 2007 Gebühren fällig waren.

Erschienen am 7. Juli 2014 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=3511


Drucker- und PC-Hersteller müssen Urheberrechtsabgabe nachzahlen


Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, der über das Bundesverfassungsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof ging (Druckerchannel berichtete), hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun ein endgültiges Urteil gefällt. Demnach müssen die Hersteller von Druckern und PCs auch für ihre in den Jahren 2001 bis 2007 verkauften Geräte eine Urheberrechtsabgabe zahlen. Die Höhe der Gebühr legte das Gericht nicht fest, das wird Aufgabe der Oberlandesgerichte sein. Beobachter des Prozesses gehen jedoch von mehreren Millionen aus. Die Hersteller hatten in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Rücklagen gebildet. Zudem war im Jahr 2009 im Rahmen eines Vergleichs bereits eine erste Vorauszahlung erfolgt.

Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, die die Rechte von über 400.000 Autoren und mehr als 10.000 Verlagen vertritt. In dem Prozess war sie zusätzlich für die VG Bild-Kunst eingetreten, die hier in erster Linie die Belange von Fotografen schützte. Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz, das grundsätzlich eine Abgabe für Drucker festschreibt.

Nutzen Sie zum Drucken die Funktion Ihres Browsers. Diese Einstellungsseite wird nicht mitgedruckt.

Optionen