Samsung-Drucker unter Feinstaubverdacht

von

4.033 Samsung-Laserdrucker im Justizministerium Niedersachsen sollen verschrottet werden, weil ein Verdacht auf Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub besteht.

Erschienen am 30. November 2012 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=3293


Über 4.000 Drucker betroffen


Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, sollen durch schwere Krankheitsfälle im Niedersächsischen Justizministerium Mitarbeiter stark verunsichert sein.

Nach einer Überprüfung des Gebäudes durch das Bremer Umweltinstitut hat man festgestellt, dass die eingesetzten Drucker Samsung ML-3471ND trotz Auszeichnung mit dem Umweltsiegel "Blauer Engel" die zulässige Feinstaubemission überschreiten. Einen Zusammenhang zwischen den Feinstaubpartikeln und den erkrankten Mitarbeitern gebe es indes nicht. Zum Schutz der Mitarbeiter wolle man aber die 4.033 Geräte austauschen.

Samsung nimmt Stellung

Die Geräte der ML 3471-Serie sind nach der derzeit gültigen Blauen Engel Vergaberichtlinie RAL UZ122 getestet und gekennzeichnet. Ein Grenzwert für Fein- und Ultrafeinstaub wird darin nicht festgelegt. (...)

Darüber hinaus erfüllen die bezeichneten Geräte alle gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere die durch zahlreiche EG-Richtlinien geforderten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. (...)

Zudem liegt uns eine Stellungnahme des Herrn Dr. Wensing vom WKI (Fraunhofer Institut Braunschweig) vor, in der bestätigt wird, dass die Messwerte der bezeichneten Geräte unauffällig in der Bandbreite liegen, die dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.

Der in der im nächsten Jahr in Kraft tretenden neue Blauen Engel RAL UZ171 Vergaberichtlinie ausgewiesenen Grenzwert, auf den der Artikel offensichtlich Bezug nimmt, wurde nicht auf Basis toxikologischer oder gesundheitsschädlicher Betrachtung festgelegt. Auch basiert er nicht auf einer gesetzlichen Vorgabe. Vielmehr handelt es sich um zusätzliche Anforderungen die von der Jury Umweltzeichen selbständig festgesetzt wurden. Weder dem WKI noch der Bitkom oder uns ist seitens des Bundesumweltamtes eine Stellungnahme bekannt, aus der abzuleiten wäre, dass bei Überschreitung des zukünftigen Blauen Engel-Kriteriums Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten oder gar zu befürchten sind.

Nutzen Sie zum Drucken die Funktion Ihres Browsers. Diese Einstellungsseite wird nicht mitgedruckt.

Optionen