Einstweilige Verfügung von Brother gegen Pelikan
von Florian Heise
Erschienen am 4. Februar 2010 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)
https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2726
Wieder eine einstweilige Verfügung von Brother
Nach Auffassung des Druckerherstellers Brother verletzen die von Pelikan und Geha hergestellten Tintenpatronen, die zu den Brother-Originalen LC980 und LC1100 kompatibel sind, "Gebrauchsmuster"*1 die Brother in Deutschland am 12.11.2009 registriert hat. Laut Pelikan handelt es sich um Gebrauchsmuster, die auf "Merkmale einer durch einen Erfassungsabschnitt bewirkten Signalfolge" (DE 20 2005 021 768.9) und einer "beweglichen Abdeckung" (DE 20 2008 017 531.3) einer Tintenpatrone gerichtet sind.
Brother will Pelikan zunächst auf die Schutzrechte hingewiesen haben. Pelikan soll indes der Meinung gewesen sein, dass die kompatiblen Tintenpatronen keine Rechte Dritter verletzen und dass die Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig seien. Aus diesem Grund habe Pelikan die kompatiblen Patronen weiterhin verkauft.
Brother beantragte daher eine einstweilige Verfügung gegen Pelikan. Das Düsseldorfer Landgericht erließ am 2.2.2010 die gegen Pelikan und Geha beantragte einstweilige Verfügung. Dabei entschied das Landgericht im Fall der "beweglichen Abdeckung" zugunsten Pelikans, im Fall der "Signalfolge" zugunsten des Druckerherstellers.
Pelikan hat gegen die beiden Gebrauchsmuster Löschungsanträge gestellt. Pelikan ist der Meinung, dass weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt.
Die betroffenen Produkte stellt Pelikan bereits in einer veränderten Ausführung her.
Erst vor kurzem haben sich die beiden Streithähne wegen der Vorgängerpatronen LC970 und LC1000 vor Gericht auseinandergesetzt. Siehe unsere News: Brother und Pelikan im Rechtsstreit.
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