EU-Verordnung REACH: Rechte und Pflichten

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Die EU-Bürokratie hat wieder zugeschlagen: Seit kurzem müssen Verbraucher über Gefahrstoffe informiert werden. Auch bei Druckern und Druckerzubehör.

Erschienen am 27. April 2009 bei Druckerchannel.de, 4 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2509


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“Gefährlicher” Fahrplan

Derweil brüten die Experten beziehungsweise die vorgeschriebenen Reach-Beauftragten in den einzelnen Unternehmen über unzähligen Listen und Datenblättern. Nach Angaben von Ayhan Güzel, Reach-Beauftragter beim Fachhandelsverbund Büroring, ist die Sache so undurchschaubar, dass es vermutlich sogar "wesentlich mehr schädliche Substanzen als die 16 vordefinierten Stoffe gibt".

Die besonders bedenklichen Substanzen wurden zunächst von der Kontrollbehörde ECHA (European Chemical Agency) auf die "Kandidatenliste” gesetzt. Diese gehört wiederum zu einem festen Fahrplan. Bisher mussten auch noch die eingangs erwähnten Altsstoffe wie auch neuere Substanzen bei der ECHA registriert und veröffentlicht werden. Zudem konnten die Reach-Experten die Auswahl der Kandidatatenliste bis zum 14. April 2009 kommentieren.

Am 1. Juni 2018 endet in weiteren Schritten das jahrzehntelange Palaver und Gesetzgebungsverfahren rund um Reach. Dann müssen auch alle Stoffe registriert sein, von denen jedes Jahr mehr als eine Tonne produziert wird. Die beste Übersicht sowie kostenlose Broschüren hält übrigens die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin über ihren Reach-Helpdesk bereit.

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