EU-Verordnung REACH: Rechte und Pflichten

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Die EU-Bürokratie hat wieder zugeschlagen: Seit kurzem müssen Verbraucher über Gefahrstoffe informiert werden. Auch bei Druckern und Druckerzubehör.

Erschienen am 27. April 2009 bei Druckerchannel.de, 4 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2509


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Gleiche und doch verschiedene Auskunft

Ferner erhalten alle Anwender Informationen über die physikalisch-chemischen, gesundheits- und umweltbezogenen Eigenschaften einzelner Substanzen. Diese Maßgabe gilt für gefährliche Inhaltsstoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent. Doch diese können sich im Druckerbereich nur in wenigen Kabeln befinden wie die Druckerchannel Tabelle der Reach-Herstellerlinks offenbart.

Informationen zu Reach von den Druckerherstellern
Herstellerlink
Brotherwww.brother.com/en/eco...
Canonwww.canon.de/About_Us...
Delli.dell.com/sites/content/…
Epsonwww.epson.fr/depo…
Hewlett-Packardwww.hp.com/hpinfo/…
Konica Minoltawww.konicaminolta.com/about…
Kyocera Mitawww.thegreencard.org.uk/…
Lexmarkwww.lexmark.com/lex…
Océwww.sustainability.oce…
Okiwww.oki.com/en/csr/…
Panasonicpanasonic.net/eco/…
Ricohwww.ricoh.com/env…
Samsungwww.samsung-europe.com/…
Sharpwww.sharp-world.com/corp…
Toshiba Tecwww.electronicimaging.toshiba.de/…
Utaxww.utax.de/C12…
Xeroxwww.xerox.com/downlo…
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Laut Reach-Artikel 33 stehen die Hersteller, Importeure und die nachgeschaltete Branchen in der Informationspflicht gegenüber den Anwendern. Demnach müssen "ausreichende Informationen" zum besorgniserregenden Stoff verfügbar sein. Eine schwache Vorgabe der Politik, denn damit ist nur "mindestens der Name des betroffenen Stoffes" anzugeben.

Aber auch für den Handel bedeutet das: Ein gewerblicher Kunde hat das Recht, unverzüglich eine Auskunft über besorgniserregende Stoffe in einem gekauften Produkt zu bekommen. Während diese Pflicht meist durch das beigelegte Sicherheitsdatenblatt abgedeckt ist, muss Otto Normalverbraucher bis zu 45 Tage auf die Antwort warten.

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