EU-Verordnung REACH: Rechte und Pflichten

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Die EU-Bürokratie hat wieder zugeschlagen: Seit kurzem müssen Verbraucher über Gefahrstoffe informiert werden. Auch bei Druckern und Druckerzubehör.

Erschienen am 27. April 2009 bei Druckerchannel.de, 4 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2509


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Definitionsfrage und Widersprüche

Das komplexe Reach-Regelwerk unterscheidet in

  • Stoffe,
  • Zubereitungen,
  • Erzeugnisse und
  • Sonderformen

und verwickelt sich in Widersprüche. Der Mix chemischer Substanzen ist eine "Zubereitung" und das fertige Produkt ein "Erzeugnis".

Wie der Bundesverband Bürowirtschaft darlegt, stoßen Produkte wie Druckeretiketten an Definitionsgrenzen. Je nach Beschaffenheit von Klebemasse und Trägermaterial fallen sie in alle möglichen Kategorien.


Ein weiterer Grenzfall sind Tintenpatronen und Tonerkartuschen. Nach konkreter Definition ist die Kombination aus Tinte und Patronenhülle ein "Erzeugnis". Zu Recht fragt aber der ehemalige HP-Manager und jetzige Umweltexperte Michael Krug, warum im Gegensatz zu Feuerlöschern die schärfer kontrollierte Kategorie der "Zubereitung" greifen soll.

Immerhin bekommen alle Beteiligten einen umfassenden als auch verlässlichen Überblick über chemische Produkte und den sicheren Umgang damit. Mit gemeinsamen Datensätzen können Hersteller, verarbeitendes Gewerbe und Handel langfristig Kosten einsparen und unnötige Studien wie auch Tierversuche vermeiden.

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