Brother verklagt Geha

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Brother verklagt Geha und deren Muttergesellschaft Pelikan wegen der Verletzung von geschützten Gebrauchsmustern für die Tintenpatronen LC970 und LC1000.

Erschienen am 22. September 2008 bei Druckerchannel.de, 3 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2350


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Pressemeldung von Brother

Verbrauchsmaterialien betreffende einstweilige Verfügungen, die das Landgericht Düsseldorf (Deutschland) auf Antrag von Brother erlassen hat.


Die nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht Brother International GmbH Deutschland im Auftrag von Brother Industries Ltd. (15-1 Naeshiro-cho, Mizuho-ku, Nagoya 467-8561, Japan).

Brother Industries Ltd. (Präsident: KOIKE Toshikazu) teilt mit, dass Brother in Deutschland zwei von vier einstweiligen Verfügungen wegen geltend gemachter Schutzrechtsverletzungen erwirkt hat.

Die einstweiligen Verfügungen wurden vom Landgericht Düsseldorf in Eilverfahren gegen Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co KG (Deutschland, nachfolgend „Pelikan“) und German Hardcopy AG (Deutschland, nachfolgend „GEHA“) erlassen, die Tintenpatronen vertreiben, die zu Brother-Geräten kompatibel sind.

Brother beantragte entsprechende einstweilige Verfügungen beim Landgericht Düsseldorf, mit denen geltend gemacht wurde, dass Pelikan und GEHA mit einem Teil ihrer kompatiblen Tintenpatronen Brothers gewerbliche Schutzrechte verletzen. Brother beantragte, Pelikan und GEHA den Verkauf von derartigen Tintenpatronen durch eine einsteilige Verfügung zu untersagen. Das Gericht entschied in zwei Fällen zugunsten von Brother. Pelikan und GEHA haben die Möglichkeit, hiergegen Berufung einzulegen.

Im Juni 2008 hatte Brother Abmahnungen an vier Unternehmen versandt, die derartige, zu Brother-Geräten kompatible Tintenpatronen verkauften, darunter Pelikan und GEHA. Die Abmahnungen beruhten auf der geltend gemachten Verletzung von zwei für Brother mit Wirkung ab 19.6.2008 in Deutschland geschützten Gebrauchsmustern. Zwei Unternehmen stellten in Bezug auf eines dieser beiden Gebrauchsmuster den Verkauf von Tintenpatronen ein, und zwar nach ihrer Behauptung bereits vor dem 19.6.2008. Pelikan und GEHA taten dies nicht.

Im Juli 2008 beantragte Brother daher beim Landgericht Düsseldorf entsprechende einstweilige Verfügungen gegen Pelikan und GEHA.

Am 11. September 2008 erließ das Landgericht Düsseldorf zwei einstweilige Verfügungen, in denen Pelikan und GEHA der weitere Vertrieb der fraglichen Tintenpatronen untersagt wurde.

Die Brother Unternehmensgruppe veröffentlicht "The Brother Group Global Charter" als grundlegende Richtlinien und Handlungsanweisungen, an denen alle Mitarbeiter von Brother ihre Entscheidungen und Verhaltensweisen ausrichten müssen. Brother handelt mit höchstmöglicher Integrität und achtet in Übereinstimung mit "The Brother Group Global Charter" die Vorgaben und den Geist der Gesetze. Brother respektiert die gewerblichen Schutzrechte anderer Unternehmen. Gleichzeitig verteidigt Brother in gerechtfertigter Weise sein geistiges Eigentum und unternimmt die erforderlichen Schritte gegen dessen Verletzung auf der Grundlage des geltenden Rechts.

Brother wird sich weiterhin in der Öffentlichkeit nachdrücklich für die Verwendung von Original-Brother-Verbrauchsmaterialien einsetzen und diese bewerben, um auf diese Weise die optimale Funktionsfähigkeit aller Brother-Erzeugnisse für einen langen Zeitraum sicherzustellen.

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