Lasertoner wahrscheinlich ungefährlich

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Nach der Auswertung mehrerer Studien hält es das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für möglich, dass die Emissionen von Laserdruckern zu Symptomen wie Bindehautreizungen oder Reizungen des Atemtrakts führen können. Schwerwiegende Gesundheitsschäden seien jedoch nicht beobachtet worden.

Erschienen am 24. April 2008 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2224


BfR schließt Untersuchungen ab


Erst im Januar hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin die Ergebnisse einer umfangreichen Studie veröffentlicht, die in seinem Auftrag durch das Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen durchgeführt worden war (Druckerchannel berichtete). Deren Ergebnisse deckten sich mit dem, was das Bundesinstitut in einer abschließenden Bewertung nun auch aus anderen Studien ableiten konnte: Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass der Betrieb von Lasergeräten die Innenraumluft übermäßig belastet. Zudem wurden bei den Probanden keine schweren Beeinträchtigungen der Gesundheit beobachtet.

Zwei Aspekte fielen jedoch auf: So reagieren offenbar einige besonders empfindliche Menschen auf die Lasergeräte mit Symptomen, wie sie auch das Sick-Building-Syndrom hervorruft. Zum zweiten ist nach wie vor ungeklärt, aus was die feinen und ultrafeinen Partikel bestehen, deren Konzentration in der Raumluft beim Einschalten eines Lasergeräts vorübergehend stark ansteigt. Den Wissenschaftlern zufolge handelt es sich nicht um Tonerstaub. Das BfR empfiehlt, die nächsten Forschungen auf diese Partikel zu konzentrieren.


Außerdem empfiehlt das Bundesinstitut, nur solche Geräte zu verwenden, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese Modelle müssen bestimmte Mindeststandards im Hinblick auf die Emissionen flüchtiger organischer Stoffe und von Staub einhalten. Außerdem sollten die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern beachtet werden.

In einer ersten Reaktion hat sich die Interessengemeinschaft Tonergeschädigter zu Wort gemeldet und in einer Stellungnahme (PDF) die Untersuchungsergebnisse des BfR für unzureichend erklärt. Auch die Empfehlung, bei der Anschaffung von Lasergeräten auf den Blauen Engel zu achten, sei nutzlos, da bei der Vergabe dieses Umweltzeichens die Emissionen an feinen und ultrafeinen Partikeln nicht berücksichtigt würden. Mittlerweile wurde im Umfeld der Interessengemeinschaft Tonergeschädigter daher die Stiftung nano-Control gegründet, die sich um die Erkennung und Vermeidung der Gefahren durch Feinstaubbelastungen im Innenbereich kümmern soll.

weitere Informationen

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Bundesinstitut für Risikobewertung

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Interessengemeinschaft Tonergeschädigter

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