Urheberpauschale auf AiOs bestätigt

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In einem weiteren Urteil zu den Urheberrechtsgebühren hat der Bundesgerichtshof die bis zum 1. Januar 2008 bestehende Regelung bestätigt.

Erschienen am 7. Februar 2008 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=2146


HP muss volle Gebühren zahlen


Der Bundesgerichtshof hat am 30.01.2008 den Revisionsantrag von HP gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Damit bestätigte er, dass auf Multifunktionsgeräte die vollständige Geräteabgabe zu zahlen ist, wie sie in § 54 d der alten Fassung des Urhebergesetzes geregelt war. HP hatte argumentiert, dass Multifunktionsgeräte in erster Linie zum Drucken und lediglich in geringem Umfang zum Kopieren eingesetzt würden. Aus diesem Grund wollte das Unternehmen pro verkauftem Gerät lediglich einen gewissen Prozentsatz der Abgabe zahlen.

Die zu zahlenden Beträge waren im alten Urhebergesetz fest geregelt und betragen für S/W-Geräte je nach Kopiergeschwindigkeit zwischen 38 und 600 Euro. Für farbfähige Modelle wird jeweils die doppelte Summe fällig. HP hatte unter anderem auch erklärt, dass die Gebühren unangemessen seien. Die Höhe der Abgaben sei Mitte der 60er Jahre für Kopiergeräte festgelegt worden, die zu dieser Zeit erheblich teurer gewesen seien. Die Abgabe hätte damals etwa einem Prozent des Verkaufspreises entsprochen und sei 1985 das letzte Mal angepasst worden. Bei den heutigen Gerätepreisen seien die Gebühren jedoch viel zu hoch. Zwar bezeichnete es der Vorsitzende Richter, Professor Joachim Bornkamm, als problematisch, dass der Gesetzgeber die Gebühren festgelegt hatte. Einen Einfluss auf das Urteil hatte das jedoch nicht.

Das Urteil verpflichtet HP zur rückwirkenden Zahlung von Urheberrechtsgebühren für die vor dem 1. Januar 2008 verkauften Multifunktionsgeräte. Seither gilt ein überarbeitetes Urheberrecht, das die Höhe der Gebühren nicht mehr gesetzlich festschreibt. Stattdessen sollen Geräteindustrie und Urhebervertreter die Abgabe frei aushandeln können – die Gebühr muss lediglich "angemessen" sein. Bis jetzt ist jedoch noch keine Vereinbarung in Sicht.

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