Canon gegen Pelikan

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Erschienen am 23. März 2006 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=1439


NEWS: Canon streitet mit Pelikan


Canon hat in der ersten und zweiten Instanz eine Patenverletzungsklage vom 18. Dezember 2002 gegen Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH und Pelikan Hardcopy European Logistics & Services GmbH gewonnen.

Die Pelikan Hardcopy Unternehmen haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, die am 17. November 2005 zurückgewiesen wurde.

In einer Pressemitteilung vom 17. März 2006 erklärt Canon, dass alle patent verletzende Tintenpatronen mit den Pelikan-Produktnummern 335050, 335074, 335098, 335111, 336743, 336750, 336767 und andere zu vernichten seien.

Richtig ist vielmehr, dass die patent verletzenden Patronen bereits im Jahre 2003 vom Markt genommen wurden. Alle seit diesem Datum im Markt befindlichen kompatiblen Tintenpatronen verletzten laut Aussage von Pelikan keine Canon-Patente mehr.


Simone Bahrs, Marketing Managerin bei Pelikan Hardcopy, gab dazu folgende Stellungnahme ab:

"im Internet wird verbreitet, Pelikan müsse auf Grund eines von Canon erwirkten Urteils ihre Tintenpatronen mit dort näher bezeichneten Artikelnummern vernichten. Dieser Hinweis ist falsch. Richtig ist, dass Canon bereits im vergangenen Jahr ein Urteil gegen Pelikan Hardcopy (International) AG erwirkt hatte, nach dem bestimmte Produkte Patente von Canon verletzt haben sollen. Diese Produkte hat die Pelikan-Hardcopy-Gruppe bereits vor mehr als drei Jahren aus dem Markt genommen und nicht mehr vertrieben. Die heutigen Produkte, die nach wie vor unter der alten Artikelnummer vertrieben werden, verletzen die genannten Patente nicht.


Wir dürfen bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass es ein Grundprinzip der Pelikan-Hardcopy-Gruppe ist, keine Produkte zu vertreiben, die nicht zuvor patentgeprüft sind. Sollte auch im Nachhinein herausstellen, dass ein Produkt in den Gefährdungsbereich eines Patentes fallen könnte, wird dieses Produkt geändert. Pelikan Hardcopy gewährleistet daher nach wie vor, dass ihre vertriebenen Produkte nicht patentverletzend sind. "

Zudem hat Pelikan im Juni 2003 einen Einspruch gegen das Europäische Patent 0 879 703 beim Europäischen Patentamt eingelegt. Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts hat indessen das Patent mit Entscheidung vom 1. Juli 2005 aufrechterhalten. Die Pelikan Hardcopy Unternehmen haben gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverfahren ist noch anhängig.

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