Bundesverfassungsgericht kippt BGH-Urteil: Urheberrechtsabgabe muss neu verhandelt werden
Das Hauptargument der Karlsruher Richter ist, dass der BGH die Eigentumsgarantie aus Artikel 14, Absatz 1, des Grundgesetzes zu wenig berücksichtigt hat. Im Hinblick auf die zahlreichen technischen Neuerungen sei zu gewährleisten, dass die Eigentumsrechte der Urheber gewahrt bleiben. Im Hinblick auf die rasante Verbreitung digitaler Datenspeicherung und -vervielfältigung dürfe keine Schutzlücke zu Lasten der Urheber entstehen.
Mit diesem Urteil wird ein vermeintlich längst abgeschlossener Rechtsstreit neu aufgerollt. Er betrifft die Jahre von 2001 bis 2007 und die während dieser Zeitspanne verkauften Drucker. Es gab damals keine klare gesetzliche Regelung über die Zahlung von Urheberrechtsabgaben, also mussten die Gerichte den Streit klären, der zwischen den Druckerherstellern (vertreten durch den Branchenverband Bitkom) und der VG Wort als Interessenvertretung der Urheber (Journalisten, Schriftsteller etc.) brodelte. Erst am 1. Januar 2008 trat dann die Urheberrechtsnovelle in Kraft, die grundsätzlich eine Urheberrechtsvergütung für Drucker festschrieb. Druckerchannel berichtete ausführlich - siehe
Bei dem jetzt neu zu verhandelnden Rechtsstreit geht es also darum, ob die Hersteller für die Zeit von 2001 bis 2007 Urheberrechtsgebühren nachzahlen müssen. Der Bitkom bezifferte die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen auf mehr als 900 Millionen Euro. Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder ist „zuversichtlich, dass der BGH auch nach nochmaliger Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie 2007.“
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