Patente Sinn und Unsinn der Druckerhersteller: Beispiel 2: Canons "T-Shape"-Patent (EP 0655336)
Canon hatte es sich zur Aufgabe gemacht, eine relativ breite Tintenpatrone, bei denen die drei Farbkammern für Cyan, Magenta und Gelb nebeneinander angeordnet sind, so umzugestalten, dass die Patrone schmaler wird. Dazu hat Canon eine der drei Farbkammern einfach oben angeordnet. Die Stege in der Patrone sind nun in T-Form angeordnet - daher der inoffizielle Name des Patents: T-Shape.
Damit fehlt der Erfindung zumindest eine wichtige Voraussetzung, um es als Patent anzumelden: Es ist nicht erfinderisch. Denn wer drei Bauklötzchen nebeneinadner vor sich legt, dem bleiben nicht allzu viele Möglichkeiten, dass aus breit schmal wird.
Druckerchannel hat im damaligen Test von kompatiblen BCI-24-Tintenpatronen die Kartuschen aufgesägt, um deutlich zu machen, dass es Hersteller gibt, die sich Mühe machen, Patente zu umgehen. Ganz links oben sieht man die Canon-Originalpatrone BCI-24. Gleich darunter sieht man die Patrone von Jettec, die sich die Mühe gemacht haben, die Anordnung der Tintenkammern zu ändern. Ebenso wie KMP, Geha, Artech und andere. Die meisten Billiganbieter haben die Patrone dagegen einfach nachgebaut.
Auch Pelikan hatte die T-Form einfach nachgebaut, worauf sie von Canon im April 2002 verklagt wurden. 2004 hat das Bundespatentgericht das Patent für nichtig erklärt. Ende 2007 hat auch der Bundesgerichthof das Urteil bestätigt.
Diese Drucker haben die Tintenpatrone BCI-24BK verwendet:
- Canon i250, i320, i350, i450, i455, i470D, i475D
- Canon Pixma iP1500, iP2000
- Canon Pixma MP110, MP130
- Canon S100, S200, S200x, S300, S330photo
- Canon Smartbase MP360, MP370, MP390