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Thema “Lesertest: Samsung ML-2850D” Themavon DCautomatisch erstellt29.08.2012, 22:16 Uhr Ich suchte einen preiswerten Drucker mit Duplexeinheit sowie günstigen Druckosten und bin auf den Samsung ML-2850D gestoßen. Das Gerät...Lesertest: Samsung ML-2850D (Artikel von einem Leser) Antwort #1von hjk310Redakteur29.08.2012, 23:29 Uhr Ich finde es gut wenn hier Leser auch mal über die Unzufriedenheit mit dem Support einer Firma berichten. Zumal wenn es sich mal um ein Gerät handelt, das im mittleren Preissegment für S/W-Arbeitsplatzdrucker zu finden ist. In meinem Arbeitsalltag, habe ich ähnliche Geschichten über Support von Samsung gehört, daher habe ich z.B. Probleme hier Samsung-Modelle zu empfehlen, selbst dann wenn die Geräte an sich einen ordentlichen Eindruck hinterlassen. In den letzten Jahren hat sich das Thema leider verschärft und das nicht nur bei Samsung. Den Herren in der Geschäftsleitung bei den Firmen ist leider ein kurzer Erfolg wichtiger wie ein guter Namen mit dem man noch in Jahren verdient.Antwort #2von Touch2729.08.2012, 23:46 Uhr Aufgrund des Preisdumpings, das Samsung betreibt, ist es schwierig im Retail was anderes zu sehen als Geräte dieses Herstellers. Solange die Leute immer nur billig billig billig haben wollen, wird sich das wohl auch nicht mehr ändern. Dann darf man sich aber ehrlich gesagt auch nicht wundern, wenn es sich letztlich als Schrott rausstellt.Ich persönlich hatte auch einen Samsung Laserdrucker, den SCX-4500, und wurde mit der Zeit auch immer unzufriedener. ZB nutzt Samsung billigst Schmiermittel im Scanner (zumindest bei den billigeren Geräten). Ergebnis: Schleifgeräusche beim Scannen :D und verzogene Scans. Außerdem war der erste Toner (bzw die integrierte Trommel) auch bei mir defekt. Es gab einen Fleck alle paar Zentimeter. Ich hab den Service kontaktiert und die haben überhaupt nicht geholfen. Statt den Toner zu ersetzen, war die Ansage "Kaufen Sie sich einen neuen Toner" (der LU Toner war noch randvoll). Samsung kommt mir auch nicht mehr ins Haus. Antwort #3von poolzero330.08.2012, 02:06 Uhr Hi,an dieser Stelle muss ich mich mal outen. Habe viele Jahre beim mittelgroßen Einzelhändler neben meinem Studium gearbeitet. Ich war u.a. Hauptverantwortlicher für sämtliche Reparaturen. Also wir haben wirklich nie Kunden weggeschickt, wenn es um solche Probleme ging. Ganz im Gegenteil sogar. Natürlich sind uns auch oft die Hände gebunden, wenn die Herstellergarantie deutlich überschritten ist. Jedenfalls, um auf deine Problematik zurückzukommen, der Gesetzgeber schützt den Endverbraucher bei solchen Mehrfachreparaturen. Zwei mal darf der Hersteller nach eigenem Ermessen eine Reparatur durchführen (Bitte Unterlagen dringlichst aufbewahren als Nachweis), und ab der dritten darfst und kannst du dein Geld zurück verlangen (wenn auch wirklich erneut ein dritter defekt vorliegt). Dauert zwar durch Prüfung etwa 4-6 Wochen bis du dein Geld erhälst, aber du erhälst dafür deinen kompletten Kaufpreis zurück. Mir tun Kunden immer Leid, die auf schlechte Verkäufer treffen, die darüber nicht informiert sind. Solche Vorgänge sind sehr simpel zu bearbeiten. Habe extra ein Formular angefertigt alà "kunde wünscht nach geltenem deutschen Recht Rücktritt vom Kaufvertrag §440ff BGB...". Nicht ein einziges mal gab es Probleme. Höchstens mal mit der Gutschriftenhöhe, die umgehend korrigiert worden ist. Ich muss nur anmerken, dass solche Fälle nie beim Hersteller beantragt werden, sondern direkt über den Distributor laufen. Also bei solchen Fällen sollte man direkt zum Händler. Benötigt werden für solche Fälle nur der Kaufnachweis, die Reparaturbelege der Werkstätten und den ausdrücklichen Wunsch. Wir haben das den Kunden bei Mehrfachreparaturen immer empfohlen. p.s.: der 2850D ist eigentlich ein klasse Gerät, leider hast du da wirklich pech gehabt. p.p.s.: verantwortlich zum lösen deines Problems ist immer der Verkäufer! solange alles innerhalb der Garantie (nicht Gewährleistung!!!!) ist, ist es für keinen Verkäufer -kompetenz vorausgesetzt- ein Problem. gruß Antwort #4von Trantor1630.08.2012, 10:24 Uhr Ja es ist sehr traurig, das Service inzwischen bei fast allen Herstellern so klein geschrieben wird.Wobei Deine Geschichte sogar für die c't taugen würde. Wir haben auch schon sehr fragwürdigen Samsung-Vor-Ort-Service bei uns im Betrieb gehabt. Oft sind es kleine 1-3 Mann Firmen, welche das Gebiet (bei uns ländlich) abdecken. Die Voraussetzungen die diese Techniker erfüllen müssen sind oft ziemlich Mau. Das spezifische Wissen über die zu wartenden/reparierenden Geräte schauen Sie sich teilweise direkt vor Ort beim Kunden das erste Mal an. Auch "größere" Service-Firmen decken sich je nach Region oft mit solchen Kleinbetrieben ein die dann in Ihrem Namen auftreten - das Problem bleibt das selbe. Ob das Problem gelöst wird hängt meist eher davon ab, wie lange der Techniker sich schon mit der Materie "Drucker und wen ja welcher Art" selbst beschäftigt hat - ohne die Pseudoschulungen. Was noch viel schlimmer ist - nicht nur bei Samsung passiert das. Die gesamte Branche arbeitet so - bis auf wenige Ausnahmen für Großgeräte und Spezialdrucker, wo dann mal tatsächlich einer vom Fach für das Gerät kommt. Ansonsten kann ich poolzero zustimmen. Bei erfolgloser Mehrfachreperatur -> Rückabwicklung ! Es funktioniert wirklich Antwort #5von butziwutz003.09.2012, 15:58 Uhr Hallo,es freut mich, dass die Community meinen Erfahrungsbericht wertschätzt. Auch mir ist grundsätzlich aufgefallen, dass viele Blue-Chips-Unternehmen für Ihre Produkte die Servicekosten reduzieren möchten. Das macht sich beim Verbraucher dadurch bemerkbar, dass bei vielen Produkten (nicht nur Druckern) mittlerweile die Garantiezeit verkürzt angeboten wird. Zudem wird häufig das Produkt standardmäßig nur noch mit Bring-In-Service angeboten. Als ich 2008 meinen Samsung Drucker kaufte, gab es 3 Jahre Vor-Ort-Service inklusive. Seit 2009 ist es nur noch 1 Jahr. Wer längere Garantiezeit und/oder Vor-Ort-Service haben möchte, muss zusätzliche Garantiepakete dazu kaufen. Ob sich das für den einzelnen lohnt, muss jeder selber entscheiden. @poolzero Danke für deinen Hinweis. Ich weiß nicht, ob ich mich missverständlich ausgedrückt oder dich richtig verstanden habe. In meinem Fall fand die 3. und 4. Reparatur nach der 2-jährigen Sachmängelhaftung aber noch innerhalb der 3-jährigen Garantie statt. Somit ist der Verkäufer rechtlich nicht mehr für die Instandsetzung (Reparatur/ Ersatzgerät) oder Wandlung (Erstattung des Kaufpreises) verantwortlich. Der §440 BGB ist somit nur für den Verkäufer innerhalb der Sachmängelhaftung bindend. In den Garantiebedingungen steht, dass nur die Reparatur oder die Lieferung eines Ersatzgerätes angeboten werden. Und die Lösungsentscheidung trifft hierbei Samsung selbst. Falls der Händler für den Kunden innerhalb der Garantiezeit die Möglichkeit hat, die Erstattung des Kaufpreises vom Hersteller auch nach der 2-jährigen Sachmängelhaftung zu bekommen, wäre es schön, wenn in den Garantiebedingungen diese Möglichkeit schriftlich fixiert wäre. Ein Indiz für diese Möglichkeit könnte der Vermerk auf dem Reparaturbericht sein. Aber vielleicht wurde diese Möglichkeit aus Sicht des Händlers und / oder Herstellers immer nur als Kulanzfall gehandhabt. Oder sehe ich das falsch? Gruß, Gruß Antwort #6von poolzero303.09.2012, 20:05 Uhr Hallo,das spielt keine Rolle. Ich rede hier wirklich von Garantie, nicht von der Gewährleistung. Wenn der Hersteller 3 Jahre Garantie gibt (Gilt nicht für Garantieverlängerungen die du dir zusätzlich erwerben kannst), dann greift hier im vollen Umfang der "Rücktritt vom Kaufvertrag". Du wirst hierbei niemals in den AGB's der Hersteller den Hinweis finden, dass du bei Mehrfachreparaturen vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Kein Hersteller hat Geld zu verschenken. ;) Hier muss man also selbst aktiv werden und sich durch das geltene deutsche Recht schützen. Brother gibt von Haus aus 3 Jahre Garantie und auch hier hatte ich bis zum Ende zwei Fälle gehabt, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Ich denke mit der Sachmängelhaftung meinst du die gesetzliche Gewährleistung. Diese bringt dir nach 6Monaten eh nichts, da du beweisen musst, das ein Mangel bei Gefahrübergabe (also bei Kauf) vorhanden gewesen ist. Hier hättest du also ruhig in den Laden gehen können, in dem du das Gerät gekauft hast. Dem Verkäufer die Belege vorgelegt und gesagt dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest (auf Grund Mehrfachreparatur). Wie gesagt, solche Fälle habe ich selbst häufig bearbeitet. Dauert zwar paar Wochen, aber ist ja vollkommen egal. So ein Fall kostet mich mit Auftragsannahme und Belegkopien und Beantragung 10-15min. Leider weiss ich nicht bei welechm Händler du diesen Artikel gekauft hast, auch weiss ich, dass nicht jeder sich damit auskennt. Ist immer schwierig einen guten verkäufer zu finden, der weiss wie so etwas abläuft. Tut mir wirklich Leid, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ich kann dir nur den Rat mitgeben, falls du wieder Mehrfachreparaturen hast (Fehler/Defekt muss wirklich vorhanden und auch auf Reparaturbeleg nierdergeschrieben sein), dann tritt zurück vom Vertrag. Innerhalb der Garantie -auch wenn Gewähr abgelaufen ist- ist dein Verkäufer Ansprechpartner. Er MUSS dir diesen Auftrag entgegen nehmen. Egal was Händler oder Hersteller dir anbieten, denn das Gesetz schützt dich hier im vollen Umfang. Gruß Edit: Dabei ist übrigens egal, ob dir jemand kommt "Garantie ist eine freiwillige Leistung"! Denn bei Kauf gilt die Garantiezeit (hier drei JAhre) als Verkaufsgrundlage!!! Antwort #7von butziwutz013.09.2012, 23:11 Uhr Hallo,@poolzero vielen Dank für deine Informationen. Für die Zukunft bin ich besser gewappnet. Anscheinend kennt sich ein großer Onlinehändler, der das kundenfreundlichste Unternehmen sein möchte, nicht so gut mit der Rechtslage aus. Gruß, Gruß Antwort #8von hjk310Redakteur13.09.2012, 23:33 Uhr Wenn dem wirklich so ist (da bin ich sehr skeptisch), dann muss man das erstmal durchsetzen können. Dem Händler ist ja kein Verschulden nachweisbar hat ja die länger währende Garantie geliefert. Für alles muß der Händler nun auch nicht haften. Die Haftung die in der Gewährleistung gesetzlich verankert ist, gilt nur innerhalb dieser Zeit, ansonsten würde kein Händler Produkte mit langer Garantiezeit verkaufen. Aber genaues kann hier nur ein Anwalt bzw. Gerichtsurteile dazu sagen, eine Rechtsberatung kann hier niemand geben (und darf es auch nicht)Antwort #9von Trantor1614.09.2012, 09:22 Uhr Soderle,naja....man muss halt immer die beiden zugesichteren "Leistungen" von einander trennen. Das ist wohl insgesamt der wichtigste Punkt. a) Gewährleistung: -> IMMER über den Verkäufer (da gesetzl. so vorgeschrieben) b) Garantie: -> IMMER über den Hersteller (da es sich um eine "freiwillige Leistung des Herstellers selber handelt - mit welcher der Verkäufer selbst nichts zu tun hat) Das heißt bei Garantie: Der Verkäufer hilft (hoffentlich) einem bei Garantiefällen über seinen in der Regel besseren Kontakt zum Hersteller. Aber man kann Ihn keinesfalls dafür belangen falls er es nicht tut, bzw. keinen Erfolg damit hat. Ansonsten muss man die Sache mit dem Hersteller alleine ausfechten. Auch den Rücktritt vom Kaufvertrag (wobei sowohl bei Gewährleistung, als auch bei Garantiefällen der Verkäufer/Hersteller eine Nutzungsgebühr abziehen darf!!) Es gibt -google sei dank- einige halbwegs informative Links diverser Rechtsforen und Anwälte zu dem Thema. Die sind zwar natürlich nicht rechtsverbindlich, aber geben einen recht guten Überblick über die Lage. Ich denke damit sollten alle Informationsgelüste hinreichend erschlagen werden ;) Antwort #10von poolzero316.09.2012, 21:24 Uhr hallo,ich kann dir wirklich versichern, dass ich damals niemlas probleme hatte. ab der dritten reparatur habe ich direkt den antrag gestellt. hatte mir extra eine vorlage für solche fälle vorbereitet. waren angenommen, kunden mitgeteilt, das es 4-6wochen dauern kann, sämtliche werkstattaufträge inkl. "wandel-auftrag", an den distributor gemailt. habe direkt eine bearbeitungsnummer erhalten und konnte das gerät an die jeweilige adresse senden. in der regel habe ich nach zwei bis drei wochen die bestätigung erhalten. solche sachmangelgeschichten habe ich geschätze 30mal gehabt und nur einmal (galaxy s plus-app war schuld) ging es nicht durch. also 29 von 30 erfolgreich abgewickelten aufträge. leider weiss ich nicht welcher sachbearbeiter bei deinem händler hierfür verantwortlich gewesen ist, jedoch wäre ich standhaft geblieben. ist ja dein gutes recht. gruß edit: ich möchte nochmals betonen, dass dieser weg wirklich nur innerhalb der GARANTIE fuktioniert, nicht in der gewährleistung. diese ist eh überflüssig (auf grund der sachmangelbeweislast bei kauf für den kunden). Antwort #11von paule_s2726.09.2012, 20:45 Uhr Leider vergleichbare Erfahrungen mit Samsung AV Produkten. Niemals kommt mir noch einmal ein Gerät dieser Koreanischen Bude ins Haus. Obendrein werden (in Einzelfällen) nicht vorhandenen Eigenschaften beworben. Meiner Meinung nach ein dreister Laden.
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